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Die Clean-Beauty-Abrechnung: was die EU 2026 verboten hat
Trends · 5 Min. Lesezeit

Die Clean-Beauty-Abrechnung: was die EU 2026 verboten hat

von Klara Schmidt ·

Brüssel hat die Kosmetikverordnung in diesem Frühjahr erneut aktualisiert — und still mehrere Inhaltsstoffe entfernt, die Sie ziemlich sicher besitzen. Was sich geändert hat, warum und ob Sie etwas wegwerfen müssen.

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Die EU-Kosmetikverordnung (1223/2009) hat im März 2026 fünf Stoffe in Anhang II (verboten) aufgenommen. Drei sind für Alltagskundschaft relevant: Lilial (Butylphenylmethylpropional), eine synthetische Blumennote, die in allem von Shampoo bis Bodylotion landete; BHT in Konzentrationen über 0,1% wegen endokriner Bedenken; und bestimmte Mikroplastik-Peelings, verboten nicht für Hautsicherheit, sondern wegen Gewässerverschmutzung. Die Lilial-Änderung ist die sichtbarste — riecht Ihr Parfum oder Ihre Bodycreme nach Maiglöckchen und ist vor 2024 abgefüllt, prüfen Sie die Rückseite.

Aufbrauchen ist okay; persönliche Sicherheit erfordert kein Wegwerfen. Hersteller müssen reformulieren oder neu beschriften. Größer ist der Aufstieg zertifizierter Clean-Indizes wie COSMOS, Ecocert und NaTrue — in drei Jahren von Nische zu Mainstream.

EU-Käufer prüfen INCI-Listen heute doppelt so oft wie 2020. Fazit: 'Clean' ist regulatorischer und konsumentengetriebener Druck, kein Marketing-Trend. Marken, die das ignorieren, verschwinden in zwei Saisons leise aus deutschen und französischen Regalen.

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